Versicherungen
Reiserücktritt-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherungen
Das bayerische Schullandheimwerk hat einen Rahmenvertrag für die beiden Versicherungen ausgehandelt. Damit können unvorhersehbare Ausfälle bei Schullandheimaufenthalten nun abgesichert werden.
Diese Versicherungen sind sehr günstig und einfach in der Beantragung.
Hinweis: Das bayerische Schullandheimwerk bzw. das Schauerhaus ist weder Anbieter noch Vermittler der Versicherungen, sondern lediglich Hinweisgeber und freut sich, dass über die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH diese besondere und kostengünstige Möglichkeit für die Gäste in den Schullandheimen angeboten werden kann.
Folgende Versicherungsproduktestehen Ihnen zur Verfügung:
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiseunfallversicherung.
Höhe der Versicherungsprämien:
- Reisekostenrücktrittsversicherung
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- 3,95 € pro Person / pro Reise
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- Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung
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- 0,75 € pro Person / pro Reise
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Beantragung der Versicherungen:
- Wer beantragt die Versicherung?
- Die Leitung der Gruppe, Lehrkraft, Schule, etc.
- Welche Daten werden benötigt?
- Ansprechperson und Kontaktdaten der Organisation
- Vorname, Name, Geburtsdatum jedes Versicherten
Hinweis: Versicherung erst abschließen, wenn die Namen der Mitfahrenden bekannt sind.
- Wie läuft die Beantragung ab?
- Die Beantragung wird Online über eine einfache und extra gestaltete Website durchgeführt.
- Einfach die Website aufrufen und die Beantragung starten…
- https://rechner.travelsecure.de/tr/bshw?partnerid=1-8-5583
- Eine komplette Leistungsübersicht und weitere Kundeninformationen können im Verlauf der Beantragung heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
- Was übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung?
- Stornokosten, die bei einer Absage der Reise anfallen würden
- Versicherungsschutz tritt u.a. ein bei
- Unerwarteter schwerer Erkrankung
- Schwerem Unfall
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
- Ausscheiden aus dem Klassenverband bei Schulwechsel oder Nichtversetzung
- Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen
- Was deckt die Reiseunfallversicherung ab?
- Körperliche Schäden, die bei einem Aufenthalt passieren können, bis zu einer Höhe von 60.000 €.
- Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung ab?
- Personen- und Sachschäden von Dritten bis zu einer Höhe von 5.000 €, wenn keine Privathaftpflichtversicherung greift.
- Wer ist versichert?
- Alle genannten Personen
Achtung: Es handelt sich um einen Gruppentarif, d.h. es müssen mindestens 10 Personen mitreisen. Ein individueller Versicherungsabschluss ist nicht möglich.
- Alle genannten Personen
- Frist zum Abschluss des Versicherungsvertrags:
- Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt bzw. innerhalb von 3 Werktagen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.
- Tarifbeschreibung zum Reiseschutz für Klassen- und Gruppenreisen über die Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH